Nachdem die EKD-Synode im Dezember das MVG-EKD verändert hatte, wurde festgestellt, dass man mit der Änderung im Bereich der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen Weg geschaffen hat, über den alle Auszubildende nach Abschluss mit unbefristeten Verträgen übernommen werden müssen, ohne Wenn und Aber. Dies will man – obwohl es doch dem eindeutigen Gesetzestext in allen Beratungen seit Oktober entsprach nun per Verordnung ändern.

Unsere Stellungnahme mit der Ablehnung einer Verordnung findet ihr hier.